BGH Entscheidung – Katalogangaben sind unverbindlich
Von Alexandra Wackernagel • Feb 7th, 2009 • Rubrik: Alle Artikel, BranchennewsEin Katalog dient dem Zweck der Werbung enthält unverbindliche Angebote, ist jedoch nicht als Vertragsinhalt aufzufassen. Ein Vermerk “Irrtümer und Änderungen vorbehalten” ist daher zulässig. Der Mobilfunkanbieter hatte in seinem Katalog unterhalb der dort beworbenen Produkte einen klein gedruckten Absatz mit der Schlusszeile angefügt: “Alle Preise inkl. MwSt! Solange der Vorrat reicht! Änderungen und Irrtümer [...]
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